Ambulante Pflege zu Hause

Der Pflegedienst kann bei der Alltagsbewältigung helfen

Häusliche Pflege von Pflegerin
(Foto: Robert Kneschke - fotolia.de)

Die ambulante Pflege zu Hause, also im heimischen Umfeld ist neben der stationären Pflege ein Standbein der heutigen Pflegeversicherung kurz PV. Im Januar 1995 wurde in Deutschland die Pflegeversicherung als eine der Pflichtversicherungen eingeführt. Umgekehrt haben die Bürger ein Recht auf Leistungen der Pflegeversicherung.

Was Pflegedienste leisten

Pflegerin mit Seniorin zu Hause
Pflegerin mit Seniorin zu Hause (Foto: Ramona Heim - fotolia.de)

Ambulante Pflege zu Hause bedeutet häusliche Pflege durch einen professionellen Pflegedienst. Der muss seinerseits mit den einzelnen Pflegekassen einen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben. Anspruchsberechtigt gegenüber seiner Pflegekasse ist der Pflegebedürftige. Er tritt seinen Anspruch an den Pflegedienst ab, der dann seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Die Art und der Umfang derjenigen ambulanten Pflegeleistungen, die mit der Pflegeklasse abrechenbar sind, richten sich nach der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige aufgrund seiner medizinischen Erkrankung und Pflegebedürftigkeit eingruppiert wird.

Zurzeit sind es insgesamt drei Pflegestufen, und zwar die Stufe I für erhebliche, II für schwere und III für schwerste Pflegebedürftigkeit. In jeder der drei Pflegestufen sind Höchstbeträge festgesetzt, bis zu denen im Rahmen der ambulanten Pflege zu Hause, auch häusliche Pflegehilfe genannt, Kosten für den ambulanten Pflegedienst finanziert werden. Aktuell betragen die Höchstsätze in den drei Pflegestufen 450, 1.100 und 1.550 Euro.

Pflegestufen und Medizinischer Dienst

Senior zu Hause mit Krankenschwester
Senior zu Hause mit Krankenschwester (Foto: Phoenixpix - fotolia.de)

Die Pflegekassen lassen vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung des Pflegebedürftigen im Rahmen eines Gutachtens die Bedürftigkeit sowie den Aufwand näher definieren und feststellen. In diesem Gutachten wird der Pflegekasse empfohlen, in welche Pflegestufe der Pflegebedürftige eingruppiert, und wie die ambulante Pflege im Alltag zu Hause gestaltet werden soll.

Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass der Pflegebedürftige den Anspruch auf Pflegegeld hat. Jetzt kann er sich, unter Mithilfe seiner Krankenkasse oder Pflegekasse, um einen ambulanten Pflegedienst bemühen. Die einzelnen Leistungen im Rahmen der genehmigten Pflegestufe werden anhand des Bescheides abgesprochen, und der Pflegedienst beginnt seine Arbeit.

Das klingt alles logisch, schlüssig und ist im Alltag trotzdem oftmals schwierig sowie problematisch. Denn es handelt sich bei der ambulanten Pflege zu Hause um keine Materie, sondern um pflegebedürftige ältere oder alte Menschen. Neben dem bürokratischen Management der Pflegebedürftigkeit selbst muss auch noch alles andere bewältigt werden.

Die ambulante Pflege zu Hause ist dabei ein ganz wesentlicher Baustein, um den Alltag im heimischen Umfeld zu gestalten und insgesamt lebenswert zu erhalten.

Senior sitzt auf Holzbank
Senior sitzt auf Holzbank (Foto: Ademoeller - fotolia.de)